fehlende Anhaltspunkte in der radiologischen Zusatzdiagnostik, unter Berücksichtigung von Anamnese und klinischem Befund). Im psychiatrischen Teilgutachten wird festgehalten, dass sich keine Hinweise auf eine somatoforme Schmerzstörung finden liessen (psych. Teilgutachten S. 8 unten). Auch im orthopädischen Verlaufsgutachten vom 21. November 2016 wurde ein allfälliges CRPS thematisiert bzw. begründet, weshalb nach Auffassung des Gutachters ein solches nicht vorlag. Dem Einwand von Dr.med. I.________, die Gutachter hätten einer allfälligen Schmerzverarbeitungsstörung keine Beachtung geschenkt, kann deshalb nicht gefolgt werden.