der allgemeinen Population hoch prävalent. (...). Auch habe der orthopädische Teilgutachter in seinen Befunden die Halswirbelsäule zweifelsfrei geprüft und die dabei erhobenen objektiven Befunde dokumentiert. Insbesondere könne Dr.med. I.________ auch keinen eigenen klinischen Befund entgegensetzen; er wäre gut beraten, eine eigene klinische Untersuchung durchzuführen, bevor er sich festlege (Vi-act. 206-2/5).