2.17 Vor Verwaltungsgericht reicht die Beschwerdeführerin ein ärztliches Zeugnis von Dr.med. H.________ vom 21. April 2017 ein, worin ihr eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 7. November 2016 bis 21. April 2017 sowie eine voraussichtliche vollständige Arbeitsunfähigkeit von 100% für die nächsten 8-10 Wochen attestiert wird (Bf-act. 35). Zudem reicht sie einen Verlaufsbericht von Dr.med. H.________ vom 28. April 2017 ein, wonach die Beschwerdeführerin aktuell eine Verbesserung des Beschwerdeumfangs aufweise. Sie gebe jedoch unter Belastung erhebliche Schmerzen an, das Bewegungsausmass habe zwischenzeitlich auf einen aktiven Nacken- und Schürzengriff gesteigert werden können.