Man geht von einem Ereignis am 24.04.2015 mit einer nachvollziehbaren unfallkausalen Fraktur des Tuberculum majus an der rechten Schulter aus. Am 24.10.2015 werden an der gleichen Schulter unfallkausal unbestritten praktisch nur Normalbefunde beschrieben. Die in der Zwischenzeit im Wandel der Zeit aufgetretenen, von Dr. H.________ am 07.11.2016 festgehaltenen arthroskopischen Befunde sind ätiopathologisch ein Mysterium. (Anmerkung: Nicht selten werden Befunde zur Rechtfertigung einer relativen Operationsindikation deskriptiv überbetont). Die so formulierten Befunde sind aber mit Sicherheit nicht dem Ereignis vom 24.04.2015 zuzuordnen.