2.16 Vor Verwaltungsgericht reicht die Vorinstanz eine weitere Aktenbeurteilung von Dr.med. I.________ vom 8. März 2017 ein, worin er die Fragen der Vorinstanz wie folgt beantwortet (Vi-act. Beilage 1 , Fragen kursiv): 1. Sind auf den intraoperativen Bildern vom 27.10.2015 [= Vi-act. 200 S. 3ff.; recte 22.10.2015] Verletzungen einer Schulterkontusion vom 24.04.2015 ersichtlich? Wenn "ja"; welche? In den Operationsdokumenten vom 27.10.2015 [recte 22.10.2015] Dr. G.________ wird die Diagnose St. n. nicht dislozierter Tuberculum majus Fraktur, sowie einer intraartikulärseitigen Partialläsion der SSP-Sehne, sowie der Verdacht auf ein CRPS