Trotz dem verschwenderischen Aufwand und Umfang reichte es nicht aus, um die von den Klinikern erhobenen Befunde zu werten, sachgerecht zu würdigen und gegenüber den eigenen, zum Teil ja aber auch widersprüchlichen, bzw. den nicht erhobenen Untersuchungsbefunden zu diskutieren. Solche Gutachten genügen nicht der zu erwartenden Zweckbestimmung und sind daher wertlos.