Abschliessend machte Dr.med. I.________ die folgenden Bemerkungen (Vi-act. 181-6/6): 18 Das polydisziplinäre Gutachten ist an Umfang und Widersprüchlichkeit gegenüber den zahlreich involvierten Klinikern und behandelnden Ärzten nicht zu überbieten. Trotz dem verschwenderischen Aufwand und Umfang reichte es nicht aus, um die von den Klinikern erhobenen Befunde zu werten, sachgerecht zu würdigen und gegenüber den eigenen, zum Teil ja aber auch widersprüchlichen, bzw. den nicht erhobenen Untersuchungsbefunden zu diskutieren.