Es ergeben sich unbestritten folgende, klinisch, radiologisch und bildgebend fassbare unfallkausale Befunde an der rechten Schulter der Versicherten: - eine nicht dislozierte Fraktur des Tuberculum majus am Humeruskopf rechts mit initial kleinem, wenige mm im Längsdurchmesser messendes Ausrissfragment (MRI 30.4.2015 Bild WL 148), welches in der Folge in den Verlaufsstandardröntgenbildern nicht mehr zur Darstellung kommt. - ein relevantes kontusionsbedingtes Knochenmarksödem im Bereich des Tuberculum majus und lateralen Humeruskopfes rechts. - einwandfreier Röntgenbefund der rechten Schulter am 14.10.2015 ohne radio-