Der medizinische Endzustand bezüglich der morphologisch fassbaren Unfallfolgen und des am 14. Oktober 2015 nicht mehr nachgewiesenen unfallkausalen Korrelates ist gemäss den vorliegenden Akten erreicht. Es ergeben sich unbestritten folgende, klinisch, radiologisch und bildgebend fassbare unfallkausale Befunde an der rechten Schulter der Versicherten: - eine nicht dislozierte Fraktur des Tuberculum majus am Humeruskopf rechts mit initial kleinem, wenige mm im Längsdurchmesser messendes Ausrissfragment (MRI 30.4.2015 Bild WL 148), welches in der Folge in den Verlaufsstandardröntgenbildern nicht mehr zur Darstellung kommt.