17 Die erste Frage wurde von Dr.med. I.________ im Aktengutachten vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet (Vi-act. 181 S. 5): Aufgrund der vorliegenden Dokumentation findet sich ein unfallkausaler Status quo ante mit dem Zeitpunkt vom 14.10.2015 (Zeitpunkt der radiologisch unauffälligen Schulterbefunde ohne sicheres Korrelat für die beklagte Symptomatik und ohne Dislokation der Tuberculum majus Fraktur). Zu diesem Zeitpunkt kann von einer ossären Konsolidation der Fraktur selber ausgegangen werden.