16 dung. Eine mit den reklamierten Schmerzen und der demonstrierten Bewegungseinschränkung korrelierende Inaktivitätshypotrophie des rechten Arms findet sich jedoch nicht, sodass zumindest das Ausmass der reklamierten Einschränkungen nicht plausibel und nicht ausreichend objektiviert ist. Objektive Zeichen eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms bestehen ebenfalls nicht. Im Vergleich zur Voruntersuchung ist die Beweglichkeit bei der passiven Prüfung als verbessert zu erheben.