14 2.7.4 Im psychiatrischen Teilgutachten konnte kein Anhalt für eine psychiatrische (recte: psychische) Erkrankung mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden. Die Angaben zur aktuellen Medikation würden auf eine regelmässige und potentiell suchtinduzierte Einnahme des Benzodiazepins Lorazepam schliessen lassen. Hier liege eine leitlinienwidrige Verordnung von Benzodiazepinen vor, eine schrittweise Beendigung der Medikation sei daher anzuraten (S. 9 oben).