Es wurde die folgende Diagnose gestellt (S. 13 Ziff. 1.7): Asymptomatisches Karpaltunnelsyndrom links, ansonsten kein Nachweis einer zentralen oder peripher-neurogenen Störung, insbesondere kein ausreichender Anhalt für ein komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS). Aus neurologischer Sicht sei keine Gesundheitsschädigung als Folge des Unfalls vom 25. April 2015 (recte: 24. April 2015) nachweisbar (S. 13 Ziff. 2.1).