Elektroneurographisch fand sich als Zufallsbefund ein asymptomatisches Karpaltunnelsyndrom links. (...). Bei aktendokumentiert wiederholt diskutiertem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS) ergab sich hierfür unter Berücksichtigung von Anamnese und aktuellem klinischem Befund kein ausreichender Anhalt, die modifizierten Budapest-Krite- rien waren nicht erfüllt. Auch die aktendokumentierten klinischen Befunde und die stattgehabte radiologische Zusatzdiagnostik (vgl. hierzu Vi-act. 168, Anhang zum neurolog. Gutachten) würden gegen ein CRPS sprechen.