Es bestehe eine Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks, eine Gebrauchsstörung des rechten Arms sowie eine rasche Ermüdbarkeit des rechten Arms (S. 12 Ziff. 1.5). Die folgende Diagnose wurde gestellt (S. 9 und S. 12 Ziff. 1.7): Posttraumatische adhäsive Kapsulitis des rechten Schultergelenks nach Tuberculum majus-Infraktion 04/2015, ICD-10: M75.0. Die geltend gemachte Gesundheitsschädigung sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Folge des Unfalls vom 25. April 2015 (recte: 24. April 2015). Konkurrierende Faktoren seien nicht evident. Eine Schultergelenkvorerkrankung liege nicht vor (S. 12 Ziff. 2.1 und 2.2.1).