Ebenso wenig ist die Tätigkeit im Lernberuf als Coiffeuse ausführbar (Arbeitsunfähigkeit 100%). Leidensangepasste Arbeiten mit leichter Nutzung des rechten Arms, wie Arbeiten an Pforten, Rezeptionen, in Telefon- und Wachdiensten sind aus gutachterlicher Sicht jedoch uneingeschränkt leistbar (Arbeitsfähigkeit 100%, Pensum und Rendement 100%).