Zusammengefasst liegt eine posttraumatische Kapsulitis mit aktuell rückläufiger Beschwerdesymptomatik die rechte Schulter betreffend vor, das Bewegungsausmass ist noch etwa hälftig eingeschränkt, insbesondere den aktiven Umfang betreffend. (...). Die Versicherte ist in ihrer Arbeitsfähigkeit durch die Gebrauchsstörung des rechten Armes erheblich eingeschränkt und die angestammte Tätigkeit als Reinigungskraft und Zimmermädchen im Hotel ist derzeit nicht leistbar (Arbeitsunfähigkeit 100%). Ebenso wenig ist die Tätigkeit im Lernberuf als Coiffeuse ausführbar (Arbeitsunfähigkeit 100%).