G. Gegen den am 4. Januar 2017 zugestellten Einspracheentscheid lässt A.________ mit Eingabe vom 2. Februar 2017 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erheben mit den folgenden Anträgen: 1. In Aufhebung Ziff. 2 des Einspracheentscheids der Beschwerdegegnerin vom 03. Januar 2017 sei der Beschwerdeführerin von der Beschwerdegegnerin weiterhin ab 01. Oktober 2016 Taggelder zu leisten. 2. Eventualiter sei in Aufhebung Ziff.