Die Untersuchung fand am 19. Oktober 2016 statt, das Gutachten wurde am 21. November 2016 erstattet (Vi-act. 168). Darin wurde festgehalten, dass zumindest für angepasste (körperlich leichte, wechselbelastende) Tätigkeiten keine Minderung der Arbeitsfähigkeit mehr anzunehmen sei, für die angestammte/letzte Tätigkeit allenfalls ein noch um 50% gemindertes Rendement, wobei eine weitere Steigerung zu erwarten sei (Arbeitsfähigkeit von 75% spätestens per Ende 2016, von 100% spätestens per Ende Februar 2017; Vi-act. 168, orthopädisches Gutachten S. 11 unten).