vgl. Vi-act. 157) beilegte, mit welchem sie für die Zeit ab 27. September 2016 für vier bis sechs Wochen 100% arbeitsunfähig geschrieben wurde (Viact. 149). Nachdem in der Folge kein Vergleich zustande kam (Vi-act. 151), wurde A.________ erneut zur orthopädischen Untersuchung bei der PMEDA aufgeboten (Vi-act. 155). Die Untersuchung fand am 19. Oktober 2016 statt, das Gutachten wurde am 21. November 2016 erstattet (Vi-act.