2 C. Am 30. April 2016 endete die Anstellung von A.________ im C.________ (Hotel) infolge Kündigung. Mit Schreiben vom 16. Juni 2016 setzte die B.________ A.________ davon in Kenntnis, dass es ihr möglich sei, ein taggeldausschliessendes Einkommen zu erzielen. Mit einer Übergangsfrist von drei Monaten würden die Taggelder ab 31. August 2016 eingestellt (Vi-act. 134 S. 3).