124) wurde eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit für die bisherige Tätigkeit als Reinigungskraft und Zimmermädchen attestiert, ebenso im Lernberuf als Coiffeuse. Leidensangepasste Arbeiten mit leichter Nutzung des rechten Arms, wie Arbeiten an Pforten, Rezeptionen, in Telefon- und Wachdiensten seien aus gutachterlicher Sicht jedoch uneingeschränkt leistbar (Arbeitsfähigkeit 100%, Pensum und Rendement 100%). Eine vollumfängliche Bewegungsfähigkeit könne als Behandlungsziel erreicht werden.