Infolge des langwierigen Heilverlaufs und der ausbleibenden Verbesserung der Schulterschmerzen und -beweglichkeit rechts sowie der anhaltend attestierten Arbeitsunfähigkeit wurden weitere Abklärungen vorgenommen. Am 15. und 19. Februar 2016 wurde A.________ in der PMEDA AG (Zürich) in den Disziplinen Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie begutachtet. In dem am 13. Mai 2016 erstatteten polydisziplinären Gutachten (Vi-act. 124) wurde eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit für die bisherige Tätigkeit als Reinigungskraft und Zimmermädchen attestiert, ebenso im Lernberuf als Coiffeuse.