A. A.________, geboren am __ 1961, arbeitete seit 2003 im Teilzeitpensum als Lingerieangestellte und im Reinigungsdienst bei C.________ (Hotel), und war als solche bei der B.________ AG (nachfolgend: B.________) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 24. April 2015 rutschte A.________ beim Schliessen des Badezimmerfensters aus, stürzte über den Badewannenrand und schlug dabei mit der rechten Schulter auf die Badewannenkante (Viact. 4 S. 3; vgl. auch Vi-act. 19; nach Darstellung des Hausarztes Dr.med. E.________ stürzte die Versicherte über den Badewannenrand und schlug mit der rechten Schulter anschliessend an den Badewannenrand, vgl. Vi-act.