____ vom 29.3.2010 ein Verdacht auf Persistieren der traumatischen Hirnverletzung (ICD-10 F07.2), eine mittelgradige depressive Schmerzstörung (ICD-10 F32.1), eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) sowie ein Status nach posttraumatischer Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) vorliege, wobei eine Teilarbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten zumutbar sei, dies aufgrund des aktuellen Zustandsbildes bei mindestens 50%; zudem sei eine namhafte Verbesserung der psych.