9 - dass die SUVA beim Rentenentscheid auf folgende Gutachten abgestellt habe, o wonach gemäss Gutachten von Dr. E.________ vom 27.1.2007 der Versicherte an einer depressiven Störung (ICD-10 F34.1, Dysthymia) und einem chronischen Schmerzsyndrom bei abnormer pathologischer Trauerreaktion leide, wobei keine Arbeitsfähigkeit gegeben sei und ohne intensive Systemtherapie auch nicht zu erreichen sei, o wonach gemäss Gutachten von Dr. H.___