2.4.1 Im neurologischen Gutachten vom 9. Februar 2011 sowie im psychiatrischen Gutachten vom 1. Mai 2012, welche eine wesentliche Grundlage des Suva-Rentenentscheids bildeten, umschrieben die Gutachter Dres.med. I.________ und H.________ den Alltag und die sozialen Kontakte des Versicherten gemäss dessen Angaben u.a. dahingehend, - dass er erst gegen 11.00 Uhr oder 12.00 Uhr aufstehe, die Tabletten einnehme, sich wieder ins Bett lege, nachmittags aufstehe, fern sehe und auf dem Sofa liege, mehr mache er nicht; er sei den ganzen Tag zu Hause (vgl. UV-act. 11-18/32 oben),