2.2 Einmal abgesehen davon, dass Art. 47 ATSG (betreffend Akteneinsicht) keinen Absatz 4 kennt, drängen sich zur Bestimmung von Art. 49 Abs. 4 ATSG (welche mutmasslich vom Beschwerdeführer gemeint wird) folgende Bemerkungen auf. Soweit der Beschwerdeführer sinngemäss beanstandet, die IV-Stelle habe der SUVA widersprochen und den Invaliditätsgrad "autonom" festgelegt, übersieht er, dass nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts der Entscheid über die Höhe des Invaliditätsgrades durch die Unfallversicherung