G. Gegen diese Verfügung liess A.________ rechtzeitig am 2. Februar 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben mit dem Hauptbegehren, in entsprechender Gutheissung der Beschwerde sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese weitere Abklärungen vornehme (Obergutachten) und alsdann neu entscheide (Zusprechung einer Rente in welchem Umfange und ab welchem Zeitpunkt), alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.