3 E. In der Folge wurde A.________ für die ab 3. Mai 2015 geplante Begutachtung in der C.________ aufgeboten (mit Einschreiben vom 31.3.2015, zugestellt am 1.4.2015, vgl. IV-act. 129-3/3). Am 4. Mai 2015 teilte die Gutachterstelle der IV-Stelle mit, dass der Explorand nicht erschienen sei (IV-act. 126). Daraufhin eröffnete die IV-Stelle mit Schreiben vom 11. Mai 2015 ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren (IV-act. 127). Mit Vorbescheid vom 2. Juli 2015 gab die IV-Stelle bekannt, dass ein Nichteintreten auf das Leistungsbegehren vorgesehen sei (vgl. IV-act.