D. Mit neuem Vorbescheid vom 16. Oktober 2013 eröffnete die IV-Stelle dem Rechtsvertreter, dass ein Leistungsanspruch verneint werde (IV-act. 103). Dagegen erhob der Rechtsvertreter am 18. November 2013 Einwände (IV-act. 104). Am 20. November 2013 teilte der Psychiater L.________ der IV-Stelle mit, dass der Versicherte seit dem 8. Oktober 2013 in Behandlung sei und zwischenzeitlich drei Termine wahrgenommen habe (IV-act. 105). Am 6. Dezember 2013 erstattete der behandelnde Psychiater L.________ einen Verlaufsbericht (IV-act. 108). Die involvierten RAD-Ärzte empfahlen am 27. Mai 2014 bzw. am 13. Juni 2014 eine externe psychiatrische Begutachtung (vgl. IV-act. 111-17ff./19).