Mit Auflagen vom 24. Januar 2013 forderte die IV-Stelle A.________ auf, sich einer adäquaten kombinierten psychisch-psychotherapeutischen Behandlung (Antidepressiva und Psychotherapie) zu unterziehen (IV-act. 84). Mit Vorbescheid vom 25. Februar 2013 kündigte die IV-Stelle an, das Verfahren zum Leistungsbezug infolge der verletzten Schadenminderungspflicht abzuschliessen (IV-act. 90). Dagegen opponierte der Rechtsvertreter von A.________ in einer Eingabe vom 2. April 2013 (IV-act. 93).