1939 = 100; Nominallohnindex Männer; im Internet abrufbar unter http://www.bfs.admin.ch) von Fr. 53‘641.40 resultiert aus einem leidensbedingten Abzug von 20% ein hypothetisches Invalideneinkommen von Fr. 42‘913. Im Vergleich mit dem Valideneinkommen von Fr. 66‘891.50 ergibt dies einen IV-Grad von 36%. 32 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.