Im Weiteren ist auch nicht zu beanstanden, dass bei der Bemessung des hypothetischen Invalideneinkommens auf die statistischen Lohnverhältnisse unter Einbezug des Sektors Produktion abgestellt wurde. Bei versicherten Personen, die nach Eintritt des Gesundheitsschadens lediglich noch leichte und intellektuell nicht anspruchsvolle Arbeiten verrichten können, ist vom durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn (Total) für Männer bei einfachen und repetitiven Tätigkeiten, somit vom tiefsten Anforderungsniveau auszugehen; dabei sind in der Regel die Lohnverhältnisse im gesamten privaten Sektor massgebend (Meyer/Reichmuth, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum IVG; 3.A., Art.