Es steht dem Versicherten grundsätzlich immer noch ein weites Spektrum an zumutbaren Hilfstätigkeiten offen, welche keine Ausbildung erfordern. In Frage kommen einfache Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in Industrie und Gewerbe, einfache Maschinenbedienungsfunktionen, sowie Hilfsarbeiten wie Montage-, Sortierungs- , Prüf- und Verpackungstätigkeiten in Produktionsbetrieben. Die genannten Tätigkeiten bedürfen weder einer nennenswerten Einarbeitungszeit noch besonderer Fertigkeiten. Seine mehrjährige Berufserfahrung als Mechaniker könnte er auch im Rahmen einer Hilfsarbeitertätigkeit einbringen.