geeigneten Verweistätigkeiten (körperlich leicht, wechselbelastend) von 80% (8C_910/2015 v. 19.5.2016 Erw. 4.3.2 und 4.3.3), bei einem 61-jährigen Montagearbeiter ohne Berufsausbildung mit voller Arbeitsfähigkeit bei adaptierter Tätigkeit (9C_680/2014 v. 15.5.2015 Erw. 6.2.4), bei einem 60-jährigen Gleisbauer, mit einer Restarbeitsfähigkeit von 60% in einer angepassten Tätigkeit (9C_168/2015 v. 13.4.2016 Erw. 7.5.und 7.6) und einem 63,5 Jahre alten Servicetechniker, welcher nur mehr vorwiegend sitzende und nicht mehr körperlich schwere Arbeiten in einem Vollzeitpensum ausüben kann (9C_847/2015 v. 30.12.2015 Erw.