Bejaht wurde die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit zudem bei einem 60-jährigen Flachdachmonteur bei Status nach zweimaliger zerebrovaskulärer Ischämie mit geringem residuellem sensomotorischem Hemisyndrom und leichten kognitiven Defiziten bei einer Arbeitsfähigkeit von 70% in einer adaptierten Tätigkeit (Urteil 8C_434/2017 v. 3.1.2018 Erw. 7.2.2), bei einem Hilfsarbeiter in verschiedenen Baugewerben mit einer Aktivitätsdauer von noch knapp vier Jahren (über 60-jährig) und einer Arbeitsfähigkeit in