4.3.2 und 4.3.3). Bejaht wurde die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit zudem bei einem 60-jährigen Flachdachmonteur bei Status nach zweimaliger zerebrovaskulärer Ischämie mit geringem residuellem sensomotorischem Hemisyndrom und leichten kognitiven Defiziten bei einer Arbeitsfähigkeit von 70% in einer adaptierten Tätigkeit (Urteil 8C_434/2017 v. 3.1.2018 Erw.