27 Tätigkeit im Bereich Zuschnitt/Verkauf nicht mehr ausüben konnte, in einer adaptierten Tätigkeit jedoch vollständig arbeitsfähig war (Urteil 9C_536/2015 v. 21.3.2016 Erw. 4.2) sowie bei einem 60-jährigen Hausabwart/Reinigungsmitarbeiter, welcher nurmehr vorwiegend sitzende oder wechselbelastende Arbeiten ausführen kann und keine Erfahrung mit feinmotorischen Tätigkeiten hatte (8C_345/2013 v. 10.9.2013 Erw. 4.3.2 und 4.3.3).