6.5 Insgesamt ist festzuhalten, dass die Begutachtung durch die B.________ die beweisrechtlichen Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt. Das MEDAS- Gutachten bildet eine genügende beweiskräftige Grundlage zur Beurteilung der Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit. Weitere medizinische Abklärungen sind nicht erforderlich. Insbesondere kann auch von einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL), wie sie der Beschwerdeführer fordert, abgesehen werden. Das Verwaltungsgericht hat bereits im vorangehenden Verfahren (VGE I 2013 114 Erw.