6.3 Der Beschwerdeführer rügt im Weiteren, dem MEDAS-Gutachten könne auch deshalb nicht gefolgt werden, weil es auf einem sehr kurzen Beurteilungszeitraum (Untersuchung während insgesamt wenigen Stunden) gründe. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass solche Gutachten immer auf gezielten, in der Regel einmaligen fachlichen Untersuchungen und wesensgemäss nicht auf einem längeren Behandlungszeitraum gründen.