6.1 Das MEDAS-Gutachten beruht auf einer umfassenden Untersuchung des Versicherten, es berücksichtigt die vorhandenen medizinischen Akten sowie die geltend gemachten Beschwerden und ist in den Schlussfolgerungen nachvollziehbar. In Bezug auf die somatischen Befunde stimmt es mit den weiteren medizinischen Akten weitgehend überein. Es wird nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich, dass relevante Befunde übersehen oder nicht berücksichtigt wurden. Dr.med. O.________, auf welchen sich der Versicherte beruft, hält denn in seiner Stellungnahme vom 16. Januar 2017 (Viact. 89) auch fest, dass seine Beurteilung dem orthopädischen Teilgutachten