5.1 Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 18. Oktober 2016 (61838/10) besteht in der Schweiz im Bereich der sozialen Unfallversicherung keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Observation eines Versicherten durch einen Privatdetektiv. Hingegen verneinte der EGMR eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (Gebot eines fairen Verfahrens) durch die erfolgte Verwendung der Observationsergebnisse.