20 4.2 Die Vorinstanz hat die entsprechenden psychiatrischen Abklärungen veranlasst, in der Folge jedoch auch in Bezug auf die somatischen Befunde einen Abklärungsbedarf (auch aufgrund des Zeitablaufs seit der Untersuchung durch Prof. M.________) erkannt und eine interdisziplinäre Begutachtung für notwendig befunden. Gestützt auf das MEDAS-Gutachten und die darin vorgenommene Einschätzung der Arbeitsfähigkeit hat die Vorinstanz mit der angefochtenen Verfügung einen Rentenanspruch verneint.