3.28 Die RAD-Ärztin Dr.med. N.________ hält in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2016 fest, dass viele Inkonsistenzen sowie IV-fremde Faktoren bestünden; im MEDAS-Gutachten werde darauf eingegangen. In der Feststellung bezüglich der Arbeitsfähigkeit werde dann aber eine vorwiegend medizinisch theoretische Beurteilung vorgenommen aufgrund einer Gesamtschau der bestehenden Befunde und unter Berücksichtigung der Inkonsistenzen. Die durch die MEDAS ermittelte Arbeitsunfähigkeit könne übernommen werden (Vi-act. 80).