Es kommen Schmerzausweitung und Aggravation hinzu, die die Beurteilung erschweren. Es erscheint jedoch anhand der Befunde der bildgebenden Diagnostik und des aktuell neurologischen Befundes nachvollziehbar, dass die letzte schwere körperliche Tätigkeit als Bauarbeiter nicht mehr leidensgerecht ist, eine leichte körperliche Tätigkeit unter Berücksichtigung qualitativer Einschränkung jedoch vollschichtig als abverlangbar anzusehen ist. Aus internistischer Sicht