(…). Bezogen auf das Fähigkeitsprofil lassen sich gegenwärtig keine relevanten Beeinträchtigungen der Wissensanwendung und der Problemlösung nachweisen, auch besteht keine mangelnde Entscheidungs- und Entschlusskraft, keine mangelnde Aufmerksamkeit. Der Versicherte hatte bisher bei der langjährigen Durchsetzung seiner Ansprüche bewiesen, dass er in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu vertreten, auch die Ausdauer erscheint ausreichend. Der Versicherte scheint jedoch über eine geringere Flexibilität und Umstellungsfähigkeit zu verfügen. Es bestehen jedoch relevante Probleme in Stresssituationen.