Unter Abwägung der oben beschriebenen diagnostischen Kriterien ergibt sich auch die Diagnosestellung Entwicklung körperliche Symptome aus psychischen Gründen F68.-. Die Störung wäre jedoch korrigierbar und hat gegenwärtig keine Auswirkungen auf die quantitative Arbeitsfähigkeit des Versicherten.(…). Bezogen auf das Fähigkeitsprofil lassen sich gegenwärtig keine relevanten Beeinträchtigungen der Wissensanwendung und der Problemlösung nachweisen, auch besteht keine mangelnde Entscheidungs- und Entschlusskraft, keine mangelnde Aufmerksamkeit.