Aus orthopädischer Sicht besteht in der schweren Arbeit als Bauarbeiter keine verwertbare AF mehr seit November 2011. In einer dem Zumutbarkeitsprofil angepassten Arbeit besteht hingegen eine AF von 80%. Die 20% Einschränkung kommt durch einen erhöhten Pausenbedarf zu Stande. Aus psychiatrischer Sicht: