Auf Grund der obengenannten Probleme besteht folgendes Zumutbarkeitsprofil: Das Heben und Tragen von schweren Lasten über 5 kg bds. ist nicht mehr zumutbar, wie auch Arbeiten mit monotoner Rumpfhaltung sowie rein sitzende, rein gehende und rein stehende Arbeiten. Arbeiten mit Gehen auf unebenem Boden, ständigem Treppensteigen oder das Besteigen von Leitern oder Gerüsten ist nicht zumutbar.